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Rechtsprechung
   KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,47424
KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,47424)
KG, Entscheidung vom 29.12.2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,47424)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,47424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Protokollberichtigung bzw. Protokollergänzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 164 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Protokollergänzung ist keine Berichtigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 25.02.2011 - 5 W 7/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
    Denn gemäß § 164 Abs. 1 ZPO ist nur die Beantragung einer Berichtigung von Unrichtigkeiten des Tatbestands statthaft, nicht aber die - vorliegend in der Sache begehrte - Ergänzung des Tatbestandes um Vorgänge, welche gänzlich unprotokolliert geblieben sind (so schon Senat , Beschl. v. 16.11.2017, 26 U 79/15; ebenso OLG Schleswig , Beschl. v. 25.2.2011, 5 W 7/11, Rdnr. 11 zit. nach Juris; OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.11.2004, 4 W 53/04, Rdnr. 8 f. zit. nach Juris; zustimmend Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 164 Rdnr. 2).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2004 - 4 W 53/04

    Abgrenzung zwischen Protokollberichtigungsantrag und Protokollaufnahmeantrag

    Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
    Denn gemäß § 164 Abs. 1 ZPO ist nur die Beantragung einer Berichtigung von Unrichtigkeiten des Tatbestands statthaft, nicht aber die - vorliegend in der Sache begehrte - Ergänzung des Tatbestandes um Vorgänge, welche gänzlich unprotokolliert geblieben sind (so schon Senat , Beschl. v. 16.11.2017, 26 U 79/15; ebenso OLG Schleswig , Beschl. v. 25.2.2011, 5 W 7/11, Rdnr. 11 zit. nach Juris; OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.11.2004, 4 W 53/04, Rdnr. 8 f. zit. nach Juris; zustimmend Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 164 Rdnr. 2).
  • BVerwG, 18.01.1963 - II C 16.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
    Jedoch muss dieser Antrag bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden ( Senat , a.a.O.; OLG Schleswig , a.a.O.; OLG Frankfurt , a.a.O., Rdnr. 8 zit. nach Juris; Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 160 Rdnr. 15, m.Rspr.N.; BVerwG zu § 105 Abs. 2 VwGO, Beschl. v. 18.1.1963, II C 16.60, Leitsatz 1 zit. nach Juris), weshalb der vorliegend erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag vom 23.11.2018 unter dem Gesichtspunkt des § 160 Abs. 4 ZPO verfristet war.
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Rechtsprechung
   KG, 14.11.2018 - 26 U 108/17   

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https://dejure.org/2018,49719
KG, 14.11.2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,49719)
KG, Entscheidung vom 14.11.2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,49719)
KG, Entscheidung vom 14. November 2018 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2018,49719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 32 Abs 1 Nr 2 BGBEG, Art 32 Abs 1 Nr 4 BGBEG, Art 12 Abs 1 Buchst b EGV 593/2008, Art 12 Abs 1 Buchst d EGV 593/2008, Art 81 Abs 2 S 1 UNWaVtrÜbk
    Anwendbarkeit deutschen Privatrechts nach EGBGB und Rom I-VO

  • Wolters Kluwer

    Gegenseitige Ansprüche nach einvernehmlicher Aufhebung eines Kaufvertrages über einen Pkw

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de

    Gegenseitige Ansprüche nach einvernehmlicher Aufhebung eines Kaufvertrages über einen Pkw

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus KG, 14.11.2018 - 26 U 108/17
    Die Annahme einer solchen Rechtswahl entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach das Verhalten von Parteien im Prozess ein wesentliches Indiz für eine stillschweigende Rechtswahl darstellt (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 25 zit. nach Juris, m.w.Rspr.N.).

    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm, Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).

  • OLG Hamm, 23.02.1999 - 19 U 146/98
    Auszug aus KG, 14.11.2018 - 26 U 108/17
    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH, Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm, Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).
  • BGH, 12.03.2020 - I ZB 64/19

    Heilung eines Zustellungsmangels ohne tatsächlichen Zugang des Originals;

    Die Klage des Antragstellers wurde mit Urteil vom 14. Juni 2017 (4 O 60/14) abgewiesen; die hiergegen gerichtete Berufung wies das Kammergericht mit Urteil vom 14. November 2018 (26 U 108/17) zurück.
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Rechtsprechung
   KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2496
KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
KG, Entscheidung vom 14.01.2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 26 U 108/17 (https://dejure.org/2019,2496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2002 - XI ZR 136/01

    Ermittlung ausländischen Rechts; maßgebliche Rechtsbestimmungen bei

    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17
    Die Annahme einer solchen Rechtswahl entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach das Verhalten von Parteien im Prozess ein wesentliches Indiz für eine stillschweigende Rechtswahl darstellt (vgl. nur BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 25 zit. nach Juris, m.w.Rspr.N.).

    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm , Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).

  • OLG Hamm, 23.02.1999 - 19 U 146/98
    Auszug aus KG, 14.01.2019 - 26 U 108/17
    Unter "Erlöschen" im Sinne des Art. 32 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB a.F. bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. d) Rom I-VO ist auch der Erlass gemäß § 397 BGB zu verstehen; die Frage der Auslegung eines solchen Erlasses richtet sich ebenfalls nach demjenigen Recht, auf das die o.g. Vorschriften verweisen (vgl. BGH , Urt. v. 23.4.2002, XI ZR 136/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris; OLG Hamm , Urt. v. 23.2.1999, 19 U 146/98, Rdnr. 31 zit. nach Juris).
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